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01910 - 01911Beobachtung und Betreuung nach Durchführung eines Schwangerschaftsabbruch

Beschreibung

Beobachtung und Betreuung nach Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01911 ist nur nach Durchführung eines medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs entsprechend der Gebührenordnungsposition 01906 berechnungsfähig.